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Neue Vizepräsidentin des Landessozialgerichts Bettina Seidel

Datum: 19.02.2019

Kurzbeschreibung: 

Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat die Vorsitzende Richterin am Landes-sozialgericht Bettina Seidel zur Vizepräsidentin des Landessozialgerichts Baden-Württemberg ernannt. Ministerialdirektor Elmar Steinbacher überreichte ihr am 14. Februar 2019 die Ernennungsurkunde im Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg.

Bettina Seidel ist verheiratet und hat einen erwachsenen Sohn. Sie folgt im Amt Hans Tröster nach, der mit Ablauf des vergangenen Jahres in den Ruhestand trat.

Nach dem Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife absolvierte sie eine Banklehre. Das Studium der Rechtswissenschaften nahm sie an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg auf und setzte es an der Université de Lausanne und der Eberhard Karls Universität Tübingen fort. Den Referendardienst übte sie beim Landgericht Tübin-gen aus. Anschließend war sie mehr als ein Jahr als Juristin für eine Kapitalanla-gegesellschaft tätig. Ende 1990 trat sie in die Sozialgerichtsbarkeit des Landes Ba-den-Württemberg ein. Nach Tätigkeiten bei den Sozialgerichten in Freiburg, Kon-stanz, Stuttgart und Reutlingen war sie ab Juni 1999 etwas mehr als ein Jahr an das Landessozialgericht Baden-Württemberg abgeordnet. Im Spätsommer 2000 wurde sie zur Richterin am Landessozialgericht ernannt. Im Februar 2005 über-nahm sie am Sozialgericht Reutlingen das Amt der Vizepräsidentin. Im Herbst 2012 wurde sie zur Vorsitzenden Richterin am Landessozialgericht Baden-Württemberg ernannt.

Sie sitzt als Vizepräsidentin dem 12. Senat vor, der für das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung, das Arbeitsförderungsrecht, das Kindergeldrecht nach dem Bundeskindergeldgesetz, das Grundsicherungsrecht für Arbeitsuchende und das Schwerbehindertenrecht zuständig ist.

Zwischenzeitlich hatte sie begleitend eine Lehrtätigkeit für die Handwerkskammer Reutlingen ausgeübt.

Alexander Angermaier
Richter am Landessozialgericht
- Pressesprecher -

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