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Jahrespressekonferenz des Landessozialgerichts 2016

Datum: 12.07.2016

Kurzbeschreibung: Zunehmende Internationalisierung und Migrationsbewegungen

Die fortschreitende Internationalisierung des Sozialrechts infolge der grenzüberschreitenden Mobilität der Bürgerinnen und Bürger in Europa stellt die Sozialgerichte vor neue Herausforderungen, beschrieb die Präsidentin des Landessozialgerichts Baden-Württemberg, Heike Haseloff-Grupp, die kommenden Aufgaben der Sozialgerichtsbarkeit. Aktuell stellt sich z.B. die Frage, ob und unter welchen Umständen EU-Bürger in Deutschland einen Anspruch auf Sozialleistungen haben können. Die Gerichtspräsidentin rechnet wegen der Integration der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt und in die Sozialversicherungssysteme mit steigenden Eingangszahlen, auch wenn eine genaue Prognose derzeit nicht möglich ist.

Die Gesamteingänge im Jahr 2015 in der Sozialgerichtsbarkeit Baden-Württemberg sind im Vergleich zum Vorjahr auf hohem Niveau leicht zurückgegangen. An den acht erstinstanzlichen Gerichten gingen 32.598 Klagen ein (2014: 33.141), beim Landessozialgericht 3.466 Berufungen (2014: 3.705). Hinzu kamen in der ersten Instanz 3.074 Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (2014: 3.118), am Landessozialgericht gingen 540 Verfahren im Eilrechtsschutz ein (2014: 562). Dieser Umstand wurde in hohem Maße genutzt, um die unverändert hohen Bestände abzubauen. Die Gerichtspräsidentin stellte den großen Arbeitseinsatz aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gerichtsbarkeit heraus und bedankte sich für deren Engagement. Die Bestände beim Landessozialgericht Baden-Württemberg wurden im Vergleich zum Jahr 2014 gleich um 12,43% reduziert. Die durchschnittliche Verfahrenslaufzeit bei den Berufungen konnte auf 12,0 Monate verkürzt werden (2014: 12,2 Monate).

An den acht Sozialgerichten in Baden-Württemberg sind derzeit rund 120 Richterinnen und Richter tätig; am Landessozialgericht stehen knapp 50 Richterplanstellen zur Verfügung. Hinzu kommen in beiden Instanzen rund 1.600 ehrenamtliche Richterinnen und Richter, ein eindrucksvoller Beleg für die große Bedeutung des Ehrenamts in der Sozialgerichtsbarkeit.

  

Dr. Steffen Luik

Richter am Landessozialgericht

- Pressesprecher -

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