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Der 6. Senat des Landessozialgerichts Baden-Württemberg hat am 14. Mai 2009 entschieden, dass ein Entwicklungshelfer, der jahrelang in Krisengebieten dieser Welt tätig war, an einer posttraumatischen Belastungsstörung erkranken kann

Datum: 14.05.2009

Kurzbeschreibung: Posttraumatische Belastungsstörung bei Entwicklungshelfer als Berufskrankheit anerkannt

Der 6. Senat des Landessozialgerichts Baden-Württemberg hat am 14. Mai 2009 entschieden, dass ein Entwicklungshelfer, der jahrelang in Krisengebieten dieser Welt tätig war, an einer posttraumatischen Belastungsstörung erkranken kann. Der Versicherte war bei seiner Tätigkeit mit Erschießungen, Gewalt, Tod, Vergewaltigung, Krieg und schweren Verkehrsunfällen konfrontiert, was mehrfache Traumatisierungen hervorgerufen hat. Gestützt auf neuere Studien und wissenschaftliche Literatur hat der Senat ausgeführt, dass Personen, die vergleichbar Polizisten, Feuerwehrleuten oder Rettungssanitätern, immer wieder existenziellen psychischen Belastungen ausgesetzt sind, in erheblich höherem Maß als die durchschnittliche Bevölkerung dem entsprechenden Erkrankungsrisiko ausgesetzt ist. Damit kann eine entsprechende psychische Erkrankung wie eine Berufskrankheit anerkannt werden (Az.: L 6 U 845/06). Die Revision wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.

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